Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt bei Neubauten, Baumaßnahmen im Bestand oder beim Verkauf spezifische Nachweise vor. Ob Sie einen Energiebedarfsausweis, einen Verbrauchsausweis oder "nur" eine Unternehmererklärung für den Schornsteinfeger benötigen, hängt von wenigen Details ab.
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Hinweis zur Berechnung: Die Ergebnisse dieses Rechners dienen einer ersten, unverbindlichen Orientierung und basieren auf allgemeinen Durchschnittswerten. Sie stellen kein verbindliches Angebot dar. Die tatsächlichen Kosten, Einsparpotenziale und Förderbeträge hängen individuell von der spezifischen baulichen Situation sowie den gewählten Maßnahmen ab. Eine detaillierte und rechtssichere Berechnung führen wir gerne im Rahmen einer individuellen Energieberatung bei Ihnen vor Ort durch.